Verkehr und Stadtentwicklung in Wilhelmsburg
 

nächste öffentliche Sitzung des Beratungsgremiums: Montag, 28.1.2013, 18 Uhr, Rathaus Wilhelmsburg 

Mail an Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V. , Hamburg  

   

Erörterung 23.-27.4.2012

Schlenzigstraße 11, Veranstaltungssaal Saray Dügün Salonu, Schlenzigstraße 11, 21107 Hamburg

Verfahren_laut_Planfeststellungsbehörde_Hamburg
Erörterungstermin
Einwendung_und_Erwiderung_des_Vorhabenträgers
Einwendungs-_und_Erwiderungsmanagement
 

 

Erörterung im Saray: Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße

von Michael Rothschuh, Mai 2012

Planfeststellungsbehörde.png

Die Planfeststellungsbehörde. Zeichnung: (c)Astrid Stichnoth

 

 

„Aufgerufen wird die Erörterung zum Gemeinsamen Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße), die  Anpassung von Eisenbahnbetriebsanlagen und die Errichtung von Lärmschutzanlagen in Wilhelmsburg.“

Es war wie vor Gericht. Vom 23.-27.Mai, jeden Tag ab 10 Uhr.

Das Gebäude passt: „Saray“ ist ein Begriff für einen Palast, tatsächlich ist es ein kleines Gebäude im Gewerbegebiet der Schlenzigstraße. Oft werden im Saray türkische Hochzeiten gefeiert, entsprechend feierlich geschmückt ist der Saal.

Vorne  die „Richter“: Vier Herren von der „Planfeststellungsbehörde“,  vor allem Herr Krause und Herr Friedrich. Die „Planfeststellungsbehörde“ ist eigentlich keine Behörde, sondern eine Abteilung eines Amtes einer Behörde. 

Vorne links: Die Partei des „Vorhabenträgers“. Das sind eigentlich zwei: die Deutsche Bahn für die Verlegung von Bahngleisen und den dazu gehörenden Lärmschutz und die Hamburger Wirtschafts- und Verkehrsbehörde für die Reichsstraße und deren Lärmschutz. Das Wort aber führt die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), die in Hamburg die A7, die Hafenquerspange und die Wilhelmsburger Reichsstraße plant.

Im Saal, die „Einwender_innen“. Nach Auslage der Planunterlagen vor einem Jahr konnte man Stellungnahmen abgeben. Unter den Einwendungen ist auch eine Sammeleinwendung des „Rechtsschutzes Lebenswertes Wilhelmsburg“ (RELEWI), in dem über 200 Bewohner_innen vorwiegend aus der unmittelbaren Umgebung der geplanten Reichstraße zusammen geschlossen sind.

Ebenfalls jeweils für einen Tag im Saal die Träger der „öffentlichen Belange“ und der Naturschutzverbände mit ihren oft kritischen Stellungnahmen.

Kritische Punkte sind in diesen Tagen unter anderem:

1)      Der Zeitplan: Der Bau der WRS soll mindestens vier Jahre dauern. So lange bleibt dann auch die Behelfsbrücke der Kornweide. Ob die Bahn Geld für zeitige Umsetzung der Pläne bereit gestellt hat, bleibt unklar.

DEGES-Karte-HH-WBR.jpg

Quelle: DEGES-WebsiteAusschnitt zur Wihelmsburger Reichsstraße

2)      Die Zukunft der alten WRS: Abgerissen wird nur die Brücke über den Ernst-August-Kanal, die übrige WRS wird entsiegelt und neu begrünt, mit einer Ausnahme:  Nach den Vorstellungen der DEGES soll die alte WRS von der Rotenhäuser Straße zur Schlenzigstraße weiter betrieben werden als Verbindung zwischen WRS und Hafen. Entscheiden und zahlen muss dies aber Hamburg.

3)      Die Anschlussstelle Wilhelmsburg-Mitte in Höhe Rotenhäuser Straße: Die Polizei erläutert die drohende Situation in der Dratelnstraße an den Schulen und im engen Wohngebiet am Bahnhof; für die Rotenhäuser Straße schlägt sie eine vollständige Absperrung in Höhe der jetzigen Reichsstraße vor.

4)      Die städtebauliche Zukunft: Ein Wohngebiet um den Jaffekanal könnte nur entstehen, wenn die WRS dafür wieder umgebaut wird.

Bewohner_innen stellen Anträge, über die erst später entschieden wird:

·         Offenlegung der langfristigen Pläne der Bahn für einen Vorstellbahnhof und Kreuzungsbauwerke

·         Unabhängiges Gutachten zur Sicherheit der engen Doppeltrasse von Bahn  und Straße, da bei vergleichbaren Projekten breite Sicherheitsschneisen und Wälle dazwischen gebaut werden.

·         Klärung der Verkehrsprognosen auch für die Bahn.

·         Durchgehend gleich hohe Lärmschutzwände an der S-Bahn.

Deutlich wird, dass der Bedarf für den Ausbau der WRS nicht nachgewiesen ist: Weder gibt es ein Gutachten zur der Tragfähigkeit der bisherigen Straße, die Sicherheit der Straße ist nicht mit der anderer Straßen verglichen, die Prognosen eines steigenden Verkehrs der WRS – seit 1995 gab es keine Zunahme – werden vom DEGES-Vertreter selbst als „worst case“ eingestuft, der nicht eintreten würde.

Beantragt wird deshalb, die Alternative zu unabhängig prüfen zu lassen:  WRS in jetziger Breite, lärmgemindert durch Tempo 50, den Einsatz von lärmminderndem Asphalt und verkehrslenkende Maßnahmen zur Verlagerung des Durchfahrtverkehr auf die A1. Dies könnte auch zu einer stärkeren Nutzung der S-Bahn gegenüber der Straße führen. Die Bahn ihrerseits brauchte dringend effektiven Lärmschutz, der ohnehin von der Bahn selbst gezahlt werden müsste.

Wie geht es weiter: In einigen Monaten kommt das „Urteil“, der Planfeststellungsbeschluss. Gefragt, wie oft die Planfeststellungsbehörde denn schon ein Vorhaben in den letzten 17 Jahren abgelehnt habe,  kommt die Antwort: Noch nie. Vielleicht gibt es Planänderungen.

Michael Rothschuh

 

 

Verfahren der Erörterung laut Planfeststellungsbehörde Hamburg

Map Schlenzigstrasse 11

Erörterung 23.-27.4.2012

Schlenzigstraße 11, Veranstaltungssaal Saray Dügün Salonu, Schlenzigstraße 11, 21107 Hamburg

 

Für die Erörterung sind folgende Reihenfolge und Uhrzeiten unverbindlich vorgesehen:

1. Stellungnahmen der Behörden, der anderen Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereine am Montag und Dienstag, 23. und 24. April 2012, jeweils ab 10.00 Uhr,

2. Einwendungen der vom vorgesehenen Grunderwerb betroffenen Privatpersonen am Dienstag, 24. April 2012, ab etwa 15.00 Uhr,

3. sonstige Einwendungen von privater Seite am Mittwoch, 25. April 2012, und gegebenenfalls an den folgenden Tagen (Donnerstag und Freitag, 26. und 27. April 2012), jeweils ab 10.00 Uhr.


siehe Amtlicher Anzeiger vom 3.4.2012

Hinweise zum Erörterungstermin - Hinweise einer Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung Köln)

Auszug aus: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung02/dezernat_25/planfeststellung/merkblatt_eroerterung/index.html

Sinn und Zweck der Erörterung ist nicht allein die Feststellung und Klärung aller für eine Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte, sondern vor allem die Optimierung der Planung im Sinne eines Ausgleichs der in Frage stehenden öffentlichen und privaten Interessen.

Im Erörterungstermin wird nicht über die Einwendungen entschieden. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens trifft das Verkehrsministerium NRW als zuständige Planfeststellungsbehörde eine Entscheidung über die Einwendungen.

Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Erörterungstermin. Die Planfeststellungsbehörde beachtet und würdigt die Einwendungen, auch wenn diese im Erörterungstermin nicht nochmals mündlich vorgebracht werden. Die Einwenderin bzw. der Einwender haben ihre Rechte gewahrt, indem sie ihre Einwendungen fristgerecht vorgebracht haben.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 74 Abs. 6 Satz 6, § 68 Abs. 1 Satz1 VwVfG NRW).

Eine Benachrichtigung (Einladung) zum Termin erhält daher nur derjenige, der rechtzeitig im Anhörungsverfahren Einwendungen erhoben hat.

Neben diesen Personen sind insbesondere teilnahmeberechtigt:

  • Betroffene,
  • gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Beistände der Teilnahmeberechtigten,
  • Mitarbeiter der Behörden sowie
  • Vertreter des Antragstellers.

Die Benennung eines Bevollmächtigten als „Wortführer“ steht der Teilnahme des/der Vertretenen (Betroffenen) am Termin nicht entgegen.

Zur Feststellung Ihrer Teilnahmeberechtigung werden Sie daher auch gebeten, sich im Zuge der Eingangskontrolle bei den hiermit beauftragten Bediensteten der Bezirksregierung Köln zur Aufnahme eines entsprechenden Anwesenheitsvermerkes in die Teilnehmerliste zu melden und sich entsprechend auszuweisen (Personalausweis, Führerschein, o.ä.). Soweit Sie sich im Erörterungstermin vertreten lassen wollen, denken Sie bitte daran, Ihrer(m) Vertreter(in) eine entsprechende Vollmacht auszustellen, die er den Bediensteten der Bezirksregierung Köln bei der Eingangskontrolle abgeben muss.

Entsprechend dem Sinn und Zweck des Erörterungstermins werden im Termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten besprochen; der Antragsteller erläutert außerdem seine Planungen. Nach Möglichkeit soll ein Ausgleich zwischen den Interessen der Einwender und den Belangen der Straßenbauverwaltung erzielt werden. Soweit möglich sollen die vorgebrachten Bedenken gegen den Plan durch Aufklärung, Planergänzung oder Planänderung ausgeräumt werden.

Der Ablauf der Verhandlung wird durch die Tagesordnung bestimmt.

Im Erörterungstermin können keine neuen Einwendungen vorgebracht werden, da diese gemäß den in II. erwähnten Bestimmungen der Straßengesetze ausgeschlossen sind. Eine Vertiefung der bereits erhobenen Einwendungen ist selbstverständlich zulässig. Auf eine reine Wiederholung der bereits schriftlich eingereichten Einwendung sollte dagegen verzichtet werden, da dies zu keinen neuen Erkenntnissen führt und die Einwendung in dieser Form bereits - wie oben dargelegt - Bestandteil des Verfahrens ist.

Der Erörterungstermin dient dazu, die tatsächlichen Voraussetzungen und Auswirkungen des Vorhabens zu ermitteln. Dementsprechend wirkt der Verhandlungsleiter auch darauf hin, dass unklare Angaben erläutert, ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststellung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.

Im Planfeststellungsverfahren werden nur Einwendungen gegen die konkret geplante Straßenbaumaßnahme, deren genauem Verlauf sowie technische Ausgestaltung berücksichtigt. Verkehrsregelnde Maßnahmen wie Beschilderungen, Fahrbahnmarkierungen u.ä. sind dagegen nicht Bestandteil der Planfeststellung. Dies gilt sowohl für die beabsichtigte Baumaßnahme selbst, wie auch für das sich anschließende Straßennetz. Auch wird im Erörterungstermin nicht über die Höhe von Entschädigungsansprüchen verhandelt. Diese Ansprüche werden in einem gesonderten Verfahren - dem Enteignungs- und Entschädigungsfeststellungsverfahren - geregelt. Dieses wird erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt.

Über die mündliche Verhandlung wird eine Ergebnisniederschrift gefertigt. Den Einwendern bzw. Bevollmächtigten wird auf Antrag der sie betreffende Teil der Niederschrift über den Erörterungstermin übersandt.

Wegen des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit sind Bild- und Tonaufnahmen während der Erörterung unzulässig. Pressevertreter können zum Erörterungstermin zugelassen werden, wenn niemand aus dem Kreis der Teilnahmeberechtigten der Zulassung widerspricht.

Aus Rücksicht auf die Teilnehmer am Erörterungstermin ist das Rauchen im Verhandlungsraum nicht gestattet.

Diese Informationen sollen dazu dienen, die wesentlichen Aspekte zum Ablauf und Inhalt des Erörterungstermins in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren darzustellen. Um dem Sinn und Zweck der Erörterung gerecht zu werden, bedarf es einer sachlichen und fairen Diskussion. Bitte helfen Sie deshalb mit, dass alle Beteiligten ihre Standpunkte ungestört vortragen können.

Sollten Sie weitere Fragen zum Verfahren oder zum Erörterungstermin haben, können Sie sich mit der Anhörungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, in Verbindung setzen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen hier die Mitarbeiter aus dem Bereich Planfeststellung gerne zur Verfügung.

 

Einwendung und Erwiderung - Beispiele

Als ein Beispiel ist im Link kann ein Auszug aus der Einwendung Rothschuh und der Erwiderung des Vorhabenträgers geladen werden (30 MB).

Gerne können hier weitere Einwendungen und Erwiderungen aufgenommen werden.

 

Einwendungs- und Erwiderungsmanagement

Der formale Ablauf der Vorbereitung und des Verfahrens wird auch geprägt durch die Software der Firma Interoffice, die für die Erwiderung der Einwendungen genutzt wir. Deren Informationsblatt ist hier zu laden.

 
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